Private Krankenversicherung
Normalerweise werden die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie vollständig von der zuständigen Krankenkasse übernommen.
Bitte klären Sie vor unserem ersten Treffen folgende Fragen mit Ihrer Versicherung:
- Ist eine Psychotherapie in Ihrem Vertrag eingeschlossen?
- Wenn ja, mit wie vielen Stunden?
- Welche Unterlagen werden benötigt, um die Therapie zu beantragen?
Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt 50 bis 80 Prozent der Psychotherapiekosten. Den restlichen Betrag zahlt die private Versicherung.
Bitte klären Sie auch hier:
- Wie viele Stunden sind im Vertrag für Psychotherapie enthalten?
- Was wird benötigt, um die Therapie zu beantragen? (Manche Versicherungen haben eigene Formulare)
Gesetzliche Krankenversicherung
Mit der Bahn-BKK habe ich einen Sondervertrag und kann Ihre Psychotherapie direkt abrechnen. Sollten Sie bzw. Ihr Kind bei der Bahn-BKK versichert sein, können Sie gern mit mir in Kontakt treten und einen Termin vereinbaren. Es ist lediglich eine Überweisung von Ihrem Arzt notwendig.
Da ich eine Privatpraxis führe, ist die Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse sonst nur möglich, wenn dringend eine Therapie benötigt wird und innerhalb der nächsten sechs Wochen kein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit Kassensitz die Behandlung übernehmen kann.
So können Sie vorgehen:
- Suchen Sie einen freien Platz in einer kassenzugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapiepraxis (z.B. hier: https://arztsuche.kvbb.de/ases-kvbb/ases.jsf?t=psychotherapeut).
- Erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse die genaue Anzahl der benötigten Absagen und dokumentieren Sie diese auf einer Liste, die folgende Angaben enthält:
Datum der Anfrage, Name des Therapeuten, Kontaktform (per Mail oder Telefon), Ergebnis (wann wäre ein Therapieplatz vorhanden bzw. keine Rückmeldung)
- Vereinbaren Sie einen Termin zur Psychotherapeutischen Sprechstunde bei der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (telefonisch unter: 116117 oder online unter: https://www.kvbb.de/patienten/terminservicestelle/kontaktformular/)
Von dem hier benannten Therapeuten bekommen Sie dann gegebenenfalls eine Dringlichkeitsbescheinigung (PTV11).
- Zum Erstgespräch bei mir bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Das ausgefüllte PTV11-Formular aus der Psychotherapeutischen Sprechstunde (siehe vorheriger Punkt) und die vollständige Liste der gesammelten Absagen bzw. Kontaktversuche zu anderen Psychotherapeuten.
Selbstzahler
Wenn Sie die Therapie für Ihr Kind selbst bezahlen möchten, können Sie einfach einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Die Kosten belaufen sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) auf aktuell 100,55 Euro pro 50 Minuten.