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Ein wichtiger Hinweis:

Die Gebührenordnung für privat versicherte Patient:innen wurde seit dem Jahr 1996 nicht mehr erhöht. Das hat dazu geführt, dass die Gebühren heute deutlich unter denen der gesetzlich Versicherten liegen.

Daher und durch gestiegene Kosten folge ich der Empfehlung der Verbände, den Steigerungssatz von 2,3 auf 2,7 anzuheben. Ich orientiere mich dabei an den bereits erhöhten Steigerungssätzen für Bundespolizist:innen und Bundeswehrangehörige.

Das kann dazu führen, dass Beihilfe und private Krankenversicherungen die Differenz von 17,6% nicht übernehmen. Für eine Therapiestunde entspricht das einem Betrag von 17,50 €.

Ich bitte um Verständnis.

Private Krankenversicherung

Normalerweise werden die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie vollständig oder zum Steigerungssatz von 2,3 (siehe Hinweis oben) von der zuständigen Krankenkasse übernommen.

Bitte klären Sie vor unserem ersten Treffen folgende Fragen mit Ihrer Versicherung:

  • Ist eine Psychotherapie in Ihrem Vertrag eingeschlossen?
  • Wenn ja, mit wie vielen Stunden?
  • Welche Unterlagen werden benötigt, um die Therapie zu beantragen?

Beihilfe

Die Beihilfe übernimmt 50 bis 80 Prozent der Psychotherapiekosten. Den restlichen Betrag zahlt die private Versicherung.

Bitte klären Sie auch hier:

  • Wie viele Stunden sind im Vertrag für Psychotherapie enthalten?
  • Was wird benötigt, um die Therapie zu beantragen? (Manche Versicherungen haben eigene Formulare)

Gesetzliche Krankenversicherung

Mit der Bahn-BKK habe ich einen Sondervertrag und kann Ihre Psychotherapie direkt abrechnen. Sollten Sie bzw. Ihr Kind bei der Bahn-BKK versichert sein, können Sie gern mit mir in Kontakt treten und einen Termin vereinbaren. Es ist lediglich eine Überweisung von Ihrem Arzt notwendig.

Da ich eine Privatpraxis führe, ist die Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse sonst nur möglich, wenn dringend eine Therapie benötigt wird und innerhalb der nächsten sechs Wochen kein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit Kassensitz die Behandlung übernehmen kann.

So können Sie vorgehen:

  • Suchen Sie einen freien Platz in einer kassenzugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapiepraxis (z.B. hier: https://arztsuche.kvbb.de/ases-kvbb/ases.jsf?t=psychotherapeut).
  • Erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse die genaue Anzahl der benötigten Absagen und dokumentieren Sie diese auf einer Liste, die folgende Angaben enthält:

Datum der Anfrage, Name des Therapeuten, Kontaktform (per Mail oder Telefon), Ergebnis (wann wäre ein Therapieplatz vorhanden bzw. keine Rückmeldung)

Von dem hier benannten Therapeuten bekommen Sie dann gegebenenfalls eine Dringlichkeitsbescheinigung (PTV11).

  • Zum Erstgespräch bei mir bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Das ausgefüllte PTV11-Formular aus der Psychotherapeutischen Sprechstunde (siehe vorheriger Punkt) und die vollständige Liste der gesammelten Absagen bzw. Kontaktversuche zu anderen Psychotherapeuten.

Selbstzahler

Wenn Sie die Therapie für Ihr Kind selbst bezahlen möchten, können Sie einfach einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).